Laut Aussage des Ausschussvorsitzenden Ingo Egloff (SPD) habe der Wirtschaftsausschuss der Bürgerschaft dem Gesetzesentwurf für das Einkaufen rund um die Uhr, in Hamburg, genehmigt. Zwar sei gegen den Willen von GAL und SPD eine Änderung vorgenommen worden, jedoch soll ab 1. Januar 2007 das Gesetz in Kraft treten. Dafür muss es nur noch vom Parlament in der Dezember-Sitzung verabschiedet werden. Nach der Föderalismusreform sind mittlerweile nicht mehr der Bund, sondern die Länder für die neuen Öffnungszeiten verantwortlich. Wie die Freigabe gehandhabt wird, bleibt nun den Hamburger Betrieben überlassen.
Quelle: hamburg.de



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