Der Hamburger Wissenschaftssenator Jörg Dräger setzte es sich vor einigen Jahren in den Kopf, Sonder-Studienbgebühren zu erheben.
Vor den jetzt anstehenden allgemeinen Studiengebühren.
Eine dieser Studiengebühren war die sogenannte Wohnsitzgebühr:
Jeder Student, der außerhalb Hamburgs und seines Speckgürtels wohnte, sollte pro Semester eine Gebühr von 500 Euro zahlen (sofern er keine Ausnahmeregelung geltend machen konnte).
Das geschah auch: Die Gebühr wurde zwei Semester lang erhoben.
Dann wurde dagegen geklagt, und dem Kläger wurde rechtgegeben: Die Gebühr wurde also für widerrechtlich erklärt.
(Daß sie ungerecht war, ist ohnehin klar: Man sollte durch diese Gebühr dazu gezwungen werden, nach Hamburg zu ziehen, um hier zu konsumieren und durch verstärkte Nachfrage die Mietpreise in die Höhe zu treiben.)
Dennoch ließ sich die Stadt Hamburg, diesmal in Gestalt der Prüfungsämter, sehr viel Zeit, den armen Studenten das Geld zurückzuzahlen.
Natürlich ohne ein Wort der Entschuldigung.
Statt dessen verlangte man den Studenten noch ab, einen Antrag auf Rückzahlung zu stellen, offenbar in der Hoffnung, daß manche dies versäumen würden.
Seit einigen Monaten nun ist das Geld zurück auf den Konten der Studenten.
Und damit ist alles in Butter?
Wohl kaum.
Es ergeben sich nämlich gleich drei Probleme (und es handelt sich dabei insgesamt um einen handfesten Skandal!):
1. Es sind bis zu zwei Jahre zwischen Überweisung (von bis zu 1000 Euro) und Rücküberweisung vergangen. Für dieses Zwangsdarlehen müssen Zinsen erhoben werden! Bislang wurde noch nicht einmal die Inflationsrate ausgeglichen. Es wurde einfach nur der Nominalbetrag rücküberweisen.
2. Manche Studenten mußten damals verstärkt arbeiten und ihr Studium vernachlässigen, um die Gebühr zahlen zu können. In einigen Fällen hat sich das Studium dadurch sicher verlängert. Die Stadt sollte den so entstandenen Schaden nach Möglichkeit ersetzen.
3. Manche haben vielleicht sogar ihr Studium aufgrund dieser Gebühr abbrechen müssen. Mit dieser widerrechtlichen Gebühr wurde also wohl die eine oder andere Karriere zerstört.
Nun gilt hier nach meinem Rechtsempfinden:
Allen Betroffenen sollte ein Zins mindestens nach dem handelsüblichen Satz überwiesen werden.
Und was die unter 2. und 3. behandelten Sachverhalte betrifft:
Die Ämter sollten verpflichtet werden, alle Gebührenzahler zu fragen, ob diese Sachverhalte auf sie zutreffen (inklusve des Hinweises, sich ggf. an den zuständigen AStA zu wenden).
Die Studentenvertretungen bündeln dann die Interessen, und es kann wieder geklagt werden.
So könnte es gehen.
Irgend etwas jedenfalls muß geschehen.



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